Fragen und Antworten

zum Wohnen in der WG Sonnenschein

in der vierten Etage
Wenn ich mit einem Lächeln begrüsst werde … dann bin ich hier richtig.
Dachterrasse mit Blick über Dortmund
Wenn ich auch anders sein darf … dann bin ich hier richtig.
Sonnenschein
Wenn immer noch ein Käffchen da ist … dann bin ich hier richtig.

Welche Voraussetzungen müssen für eine Aufnahme erfüllt sein?

  • Diagnose einer Demenzerkrankung
  • Mindestens Pflegegrad 2
  • Die pflegende Person ist durch eine Vorsorgevollmacht bevollmächtigt oder durch das Amtsgericht zur Betreuung bestellt.

Wen nehmen wir in die Wohngemeinschaft auf?

  • Selbstzahler
  • Menschen, die zusätzliche Leistungen der Sozialhilfe erhalten
  • Menschen, die eine Vorsorgevollmacht erteilt haben oder unter gesetzlicher Betreuung stehen

Was erwarten wir . . .

  • Eintritt in die GbR, d.h. jeder Bewohner ist Gesellschafter der GbR und wird von seinem Bevollmächtigten bzw. Betreuer vertreten.
  • Engagement und Hilfsbereitschaft der Angehörigen – Für das Gelingen der WG ist ein intensives Engagement der Angehörigen die zentrale Voraussetzung.
  • Kooperative Zusammenarbeit mit dem Pflegeteam
  • Aktive Mitgestaltung des Alltags und liebevoller Umgang mit den Bewohnern, um ihnen ein lebenswertes Wohnen im Alter zu ermöglichen.

Was sind die ersten Schritte?

  • Nutzen Sie die Kontaktmöglichkeit per E-Mail und vereinbaren Sie einen Termin zum gemeinsamen Kennenlernen und Besichtigen der Wohngemeinschaft sowie der Räumlichkeiten.
  • Lassen Sie sich ein Pflegeangebot des Pflegedienstes erstellen.
  • Haben Sie sich für einen Einzug in die WG entschieden, wird die GbR kurzfristig über die Aufnahme in die WG beraten und entscheiden.

Wie wird das Wohnen in der Wohngemeinschaft finanziert?

  • Mittel aus der Pflegeversicherung
  • Leistungen der Krankenversicherung
  • Eigenmittel des Mieters sowie
  • im Bedarfsfall aus ergänzenden Leistungen der Sozialhilfe (Hilfe zur Pflege)

Was bedeutet selbstverantwortete Wohngemeinschaft?

  • Die Bewohner sind Mieter der Wohnung und besitzen das Hausrecht.
  • Die Betreuung und Pflege wird von einem Pflegedienst übernommen.
  • Der Pflegedienst wird von den Bewohner gemeinschaftlich gewählt und beauftragt.
  • Die Bewohner und ihre Angehörigen entscheiden über alle Aspekte des Zusammenlebens.